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BETRIEBLICHE
ALTERSVORSORGE (BAV)
– Steuern sparen und an Attraktivität für die
Mitarbeiter gewinnen.
Die Betriebliche Altersvorsorge gilt als zweites Standbein der
Altersvorsorge. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf BAV. Für
Firmen ist sie eine attraktive zusätzliche Absicherung
der Mitarbeiter und bringt steuerliche Vorteile für das
Unternehmen.
Wenn Sie diese Leistungen arbeitgeberfinanziert anbieten, werden
die Ausgaben als Betriebsausgaben geltend gemacht. Als Entgelt-
umwandlung werden die Beiträge direkt vom Bruttolohn
einbehalten und sind steuerfrei.
Für Firmen ab Gründung
sind folgende Modelle möglich:
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Direktversicherung |
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Pensionskasse |
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Pensionsfonds |
Sie können Beiträge bis maximal 4 % der Beitragsbemessungsgrenze
entrichten zuzüglich der gesetzlichen 1.800,- Euro.
Für bereits bestehende
Firmen:
Hier können Sie entsprechend Ihres Versorgungsbedarfes
auch jenseits der 4%-Grenze Altersvorsorge steuerfrei aufbauen
mit:
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Unterstützungskasse |
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Pensionszusage |
CONSENS richtet mit Ihnen das geeignete Modell ein. Für
Sie bedeutet das:
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Maximale Ersparnis der Lohnnebenkosten |
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Keine oder geringe bilanzielle Auswirkungen |
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Möglichst geringer administrativer Aufwand |
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Begleitung der eingerichteten Modelle und damit Entlastung
für Sie |
Sie wollen bereits bestehende
Pensionszusagen sanieren?
Wir analysieren Ihre Zusage und erarbeiten mit Ihnen ein Sanierungskonzept
oder übertragen diese in ein anderes BAV-Modell.
Sprechen Sie mit
Susanne
Panoutsopoulos und Gerd
Hoffmüller.
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