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BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE (BAV)
– Steuern sparen und an Attraktivität für die Mitarbeiter gewinnen.

Die Betriebliche Altersvorsorge gilt als zweites Standbein der Altersvorsorge. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf BAV. Für Firmen ist sie eine attraktive zusätzliche Absicherung der Mitarbeiter und bringt steuerliche Vorteile für das Unternehmen.
Wenn Sie diese Leistungen arbeitgeberfinanziert anbieten, werden die Ausgaben als Betriebsausgaben geltend gemacht. Als Entgelt- umwandlung werden die Beiträge direkt vom Bruttolohn einbehalten und sind steuerfrei.

Für Firmen ab Gründung sind folgende Modelle möglich:
> Direktversicherung
> Pensionskasse
> Pensionsfonds
Sie können Beiträge bis maximal 4 % der Beitragsbemessungsgrenze entrichten zuzüglich der gesetzlichen 1.800,- Euro.

Für bereits bestehende Firmen:
Hier können Sie entsprechend Ihres Versorgungsbedarfes auch jenseits der 4%-Grenze Altersvorsorge steuerfrei aufbauen mit:
> Unterstützungskasse
> Pensionszusage

CONSENS richtet mit Ihnen das geeignete Modell ein. Für Sie bedeutet das:
> Maximale Ersparnis der Lohnnebenkosten
> Keine oder geringe bilanzielle Auswirkungen
> Möglichst geringer administrativer Aufwand
> Begleitung der eingerichteten Modelle und damit Entlastung für Sie

Sie wollen bereits bestehende Pensionszusagen sanieren?
Wir analysieren Ihre Zusage und erarbeiten mit Ihnen ein Sanierungskonzept oder übertragen diese in ein anderes BAV-Modell.

Sprechen Sie mit Susanne Panoutsopoulos und Gerd Hoffmüller.