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BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG (BU)
– die unterschätzte Pflichtversicherung

Stress, Hektik und Leistungsdruck erhöhen Ihr Risiko: Krankheit, Unfall und in Folge Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Bei immer mehr Bundes- bürgern steht im Ernstfall die finanzielle Existenz auf dem Spiel, da

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gesetzlich Versicherte und Freiberufliche lediglich einen Bruchteil des letzten Nettoeinkommens erhalten,
> Berufsanfänger in der Regel erst nach fünf Jahren Anspruch auf Leistungen haben,
> Selbstständige in der Regel ohne finanzielle Unterstützung auskommen müssen.

Vier Modelle der Berufsunfähigkeitsversicherung ermöglichen Ihnen eine individuelle Absicherung:
1.) Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung
Diese reine Risikoversicherung garantiert Ihnen eine lebenslange Rente, sobald die Berufsunfähigkeit eintritt.

2.) BU gekoppelt an eine Risikoversicherung
Bei dieser Form der Absicherung ist neben der Rente bei Berufsunfähigkeit auch der Todesfall versichert, sodass die Hinterbliebenen eine Auszahlung erhalten.

3.) Die fondsgebundene BU
Kommt es zur Berufsunfähigkeit, wird zusätzlich zur Rente auch Geld aus dem Fonds ausgezahlt. Tritt kein Versicherungsfall ein, wird das Fondsvermögen nach Ablauf des Vertrages ausgezahlt.

4.) Seit 2005 möglich: BU plus Basis–Rente
Bei dieser Form der Absicherung können Sie Ihre Aufwendungen nach dem Basis–Modell steuerlich geltend machen.

Informieren Sie sich bei Susanne Panoutsopoulos und Gerd Hoffmüller.