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BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG
(BU)
– die unterschätzte Pflichtversicherung
Stress, Hektik und Leistungsdruck erhöhen Ihr Risiko: Krankheit,
Unfall und in Folge Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Bei
immer mehr Bundes- bürgern steht im Ernstfall die finanzielle
Existenz auf dem Spiel, da |
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gesetzlich Versicherte und Freiberufliche lediglich
einen Bruchteil des letzten Nettoeinkommens erhalten, |
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Berufsanfänger in der
Regel erst nach fünf Jahren Anspruch auf Leistungen haben, |
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Selbstständige in der
Regel ohne finanzielle Unterstützung auskommen müssen. |
Vier Modelle der Berufsunfähigkeitsversicherung ermöglichen
Ihnen eine individuelle Absicherung: 1.)
Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung
Diese reine Risikoversicherung garantiert Ihnen eine lebenslange
Rente, sobald die Berufsunfähigkeit eintritt.
2.) BU gekoppelt an eine
Risikoversicherung
Bei dieser Form der Absicherung ist neben der Rente bei Berufsunfähigkeit
auch der Todesfall versichert, sodass die Hinterbliebenen eine
Auszahlung erhalten. 3.)
Die fondsgebundene BU
Kommt es zur Berufsunfähigkeit, wird zusätzlich zur
Rente auch Geld aus dem Fonds ausgezahlt. Tritt kein Versicherungsfall
ein, wird das Fondsvermögen nach Ablauf des Vertrages ausgezahlt.
4.) Seit 2005 möglich:
BU plus Basis–Rente
Bei dieser Form der Absicherung können Sie Ihre Aufwendungen
nach dem Basis–Modell steuerlich geltend machen.
Informieren Sie sich bei
Susanne
Panoutsopoulos und Gerd
Hoffmüller.
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